Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
23.Mai.2012, 14:57

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Suche:     Erweiterte Suche
Virtuell in TNW-AG mitarbeiten! Die Arbeitsgruppen teilen sich auch im Forum mit und laden zur Online-Teilnahme ein.
10419 Beiträge in 1551 Themen von 3107 Mitglieder
Neuestes Mitglied: dielea
* Übersicht Hilfe Suche Login Registrieren
+  TNW Online! - Das Forum
|-+  Offene Foren
| |-+  Allgemein (Moderator: CologneDancer)
| | |-+  Turnierergebnisse und Startlisten im Internet
« vorheriges nächstes »
Seiten: [1] Nach unten Drucken
Autor Thema: Turnierergebnisse und Startlisten im Internet  (Gelesen 859 mal)
AlexMoore
Member
***
Offline Offline

Beiträge: 26


Turnierergebnisse und Startlisten im Internet
« am: 17.März.2009, 19:16 »



Hallo Forum,

habe mich ein wenig durch die TSO gekämpft, aber keine Datenschutzbestimmungen in Bezug auf die Veröffentlichung von Turnierergebnissen bzw. Startlisten im Internet gefunden. Die meisten Vereine bieten diesen Service ja mittlerweile an.

Kann mir bitte ein(e) TSO-Kundige(r) einen Hinweis geben, wo die zu Grunde liegenden Bestimmungen zu finden sind?

Danke im Voraus Smiley

Gespeichert
Dreamdancer
Sportwart
Gold Member
*****
Offline Offline

Beiträge: 502


Onlinemeldungen : Ich bin doch nicht blöd!


Re: Turnierergebnisse und Startlisten im Internet
« Antwort #1 am: 19.März.2009, 22:39 »

In der TSO gar nicht. Sonst müsste da nämlich auch drinstehen, dass du auf einem Turnier nicht das Kleid einer fremden Dame klauen darfst. Die TSO regelt nur die sportlichen Belange. Datenschutz ist Bundessache und somit in einem Gesetz geregelt. Zu deinem Thema hat das Innenministerieum von Baden-Würtemberg ein Merkblatt für Vereine rausgegeben:

http://www.im.baden-wuerttemberg.de/fm/1227/Verein%2009%202006.pdf

Auszug:
3.2.6.2 Veröffentlichung von Spielerergebnissen, Mannschaftsaufstellungen und Ranglisten im Internet
Werden auf Vereins- oder Verbandsebene Spielerergebnisse, Mannschaftsaufstellungen und Ranglisten mit den Namen der Aktiven im Internet veröffentlicht, so bemisst sich die Zulässigkeit derartiger Veröffentlichungen nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 BDSG. Nach dieser Vor-schrift ist eine Veröffentlichung von allgemein zugänglichen Daten zulässig, wenn nicht das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Veröffentlichung das be-rechtigte Interesse der verantwortlichen Stelle offensichtlich überwiegt.
Die von einem Verein oder Verband ausgerichteten Veranstaltungen (z. B. Spiele in der Bezirksklasse) sind öffentlich. Die Namen und die Ergebnisse der Namen der Aktiven wer-den im Rahmen dieser Veranstaltung dort öffentlich bekannt gegeben. Es handelt sich da-mit um allgemein zugängliche Daten. Die Daten der Rangliste sind zwar nicht allgemein zugänglich, stammen jedoch aus allgemein zugänglichen Quellen und stellen nur eine Zu-sammenfassung und Auswertung dieser Daten dar.
Auch sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass hier das schutzwürdige Inte-resse der Aktiven an einem Ausschluss der Veröffentlichung gegenüber dem be-rechtigten Interesse des Vereins oder des Verbandes offensichtlich überwiegt. Zwar lassen sich die Daten im Internet für einen unbegrenzten Teilnehmerkreis erschließen und stehen anders als bei anderen Medien zumeist über einen längeren Zeitraum zur Verfü-gung. Auch ist auf Grund der einfachen und schnellen Zugänglichkeit die Wahrscheinlich-keit größer, dass die Daten für andere Zwecke genutzt werden (z. B. zur Profilerstellung, für Werbezwecke). Es ist aber nicht anzunehmen, dass eine Internetveröffentlichung der genannten Daten die Persönlichkeit eines Aktiven mehr beeinträchtigt als deren Veröffent-lichung in einer Tageszeitung, in deren Verbreitungsgebiet er wohnt und bekannt ist.
Um den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht in Grenzen zu halten, dürfen bei derartigen Veröffentlichungen nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 BDSG nur Nachname, Vorname, Vereinszu-gehörigkeit und eventuell in begründeten Ausnahmefällen der Geburtsjahrgang auf-geführt werden. Einer Veröffentlichung des Geburtsdatums (Tag, Monat und Jahr) und/oder der privaten Anschrift stehen die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen ent-gegen; sie wäre daher nur mit ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen zulässig.
Gespeichert

Wer Tippfehler findet, darf sie behalten. Wer 1000 zusammen hat, kann sie mit einem frankiertem Rückumschlag einschicken und bekommt einen Apfel. <br /><br />Wir stehen alle auf dem linken Fuss! ... Nein! Der andere linke
AlexMoore
Member
***
Offline Offline

Beiträge: 26


Re: Turnierergebnisse und Startlisten im Internet
« Antwort #2 am: 20.März.2009, 08:24 »



Hallo Dreamdancer,

danke Dir für die ausführliche Antwort - genau danach hatte ich gesucht.


Gespeichert
Seiten: [1] Nach oben Drucken 
« vorheriges nächstes »
Gehe zu:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.16 | SMF © 2006-2007, Simple Machines Prüfe XHTML 1.0 Prüfe CSS