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Thema: Schon gehört? (Gelesen 1489 mal)
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Daniela
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TNW-Präsidium wird neu gewählt! Am 26. April finden turnusmäßig (3 Jahre sind um!) die Wahlen im Rahmen des Verbandstags statt. Total unspannend? Damit habt ihr nichts zu tun?
Weit gefehlt: Je angefangene 25 Mitglieder erhält ein Verein eine Stimme! Ihr habt also an diesem Tag mehr zu sagen als ihr denkt! Wichtig ist nur, dass euer Verein wählt! Denn auch hier gilt, was immer gilt: Wer nicht wählt, wählt trotzdem.
Kann ein entsprechender Vereinsvertreter nicht persönlich am Wahltag dabei sein, gibt es die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Stimmen zu übertragen. Rausreden, gilt also nicht! Bleibt alles beim Alten? Oder gibt es vielleicht doch spannende Alternativen? Gibt es ein „Mindestalter“ oder eine Mindestzugehörigkeit unter der die Ämter herumgereicht werden? Oder besteht auch die Möglichkeit von jung auf 180 zu starten... Gäbe es das, hätte JMD doch die Chance nen adäquaten Vertrauten in der Führungsriege zu finden. Oder? Was meint ihr?
Ihr entscheidet mit. Sprecht mit euren Vorständen. Sagt, was ihr wollt bzw. braucht. Sorgt dafür, dass eure Stimme am Verbandstag dabei sein wird.
Wenn ihr Fragen habt, meldet euch! Nur seid nicht untätig. Jetzt dürft ihr die Weichen für die nächsten drei Jahre mit stellen.
Nutzt die Chance!
Eure, Daniela
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« Letzte Änderung: 27.Februar.2009, 20:34 von Daniela »
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Karl_Straeter
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Hallo Daniela,
Du berichtest, daß unter bestimmten Voraussetzungen Stimmen übertragen werden können. Das hört sich kompliziert an, ist es aber bestimmt nicht. Wie ist das Procedere?
LG, Karl
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Daniela
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Lieber Karl,
du hast Recht - kompliziert ist anders! Für die Stimmübertragung gibt es einen offiziellen Vordruck. Der liegt sicher jedem Verein vor oder kann in der Geschäftsstelle des TNW angefordert werden. Alternativ hätte ich den auch.
Wichtig fürs Ausfüllen sind folgende Aspekte: Vereinsnamen, Datum und Unterschrift des Vereins müssen zwingend vorhanden sein. An wen übertragen wird, darf auch erst am Wahltag eingetragen werden.
Denn, jeder Delegierte (also Vertreter) darf nur drei Vereine vertreten. Sollte schon klar sein, dass der Vertreter für nicht mehr als drei Vereine die Stimmen abgeben soll, darf das Formular selbstverständlich vollständig ausgefüllt sein.
Ganz wichtig ist, dass nur das Original gilt - kein Fax, keine E-Mail, keine Kopie, keine selbst geschriebene Vollmacht!
Was bedeutet das konkret? Vordruck besorgen, Vereinsnamen, Datum und rechtsgültige Unterschrift incl. Stempel vom Verein ausfüllen lassen - und dem Vordruck demjenigen übergeben, der vertreten soll, vertrauenswürdig ist und am Wahltag teilnehmen kann/wird. Mit oder ohne eingetragenen Vertreter.
Ist also nicht so schwierig. Oder?
Lieben Gruß, Daniela
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« Letzte Änderung: 03.März.2009, 20:49 von Thomas Prillwitz »
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