Hallo,
ich habe mal einen Beitrag aus dem DTV-Forum kopiert, damit sind vielleicht ein paar Fragen beantwortet
Gruß
Yvonne
von:
Stefan Bartholomae
DTV-JAS
Re: DIE neue TSO Kleider(un)ordnung
Hallo Ihr alle,
als einer der "Verbrecher" der neuen Kleiderordnung kann ich vielleicht ein wenig zur Aufklärung beitragen.
Grundsätzlich ist es extrem schwierig eine für alle sinnvolle und auch nachvollziehbare Regelung zu treffen. Ich beschäftige mich seit Jahren mit der Kleiderordnung - vor allem im Jugendbereich - und kann Euch daher sagen, dass einfache und gleichzeitig wasserdichte Formulierungen für die Bekleidung der Tänzer nur nach langen Diskussionen zu finden sind. Daher ist an den Regelungen viel gearbeitet worden und sie werden sich sicher auch in Zukunft weiter verändern.
Die jetzige Regelung mit der Anpassung an die IDSF Kleiderordnung bei den hohen und der weitgehenden Öffnung bei den unteren Startklassen erscheint mir als sinnvoll und auch im großen und ganzen nachvollziehbar und logisch.
Nun zu den hier angesprochenen Fragen:
1. Anzug in der C-Klasse
Das "Problem" ist ja durch die Veröffentlichung im letzten Tanzspiegel gelöst worden. Der "Anzug" für die C-Klasse ist einfach beim Schreiben vergessen worden.
2. Hautfarbe
Die Zielrichtung des Verbotes der Hautfarbe geht in die gleiche Richtung wie das Verbot von durchsichtigen Stoffen. Daher ist die Anmerkung von Bine schon richtig. Durchsichtige Stoffe sind genauso verboten wie Hautfarbe. Der Grund liegt darin, dass die Tänzer beim Tanzen bekleidet sein und auch so aussehen sollen. Wenn durchsichtige oder hautfarbene Stoffe verwendet werden, dann sieht es von weitem so aus als ob Der- oder Diejenige nichts an hat. Das darf auf keine Fall so sein. Es geht also nicht darum Farben zu verbieten sondern eine bestimmte Optik zu verhindern. Die Garderobe der Tänzer soll einem Leistungsport angemessen sein.
Diese Stoffe sind aber nur an den in der IDSF Kleiderordnung angegebenen Stellen verboten. Ich zitiere: "Durchsichtige Stoffe sind im Brustbereich und zwischen Gürtelline und Höschenlinie nicht erlaubt.". Es ist gerade nochmal eine Klarstellung zu diesem Thema herrausgekommen, welche allen Landessportwarten zugegangen ist und die von den Turnierleitern auch schon umgesetzt werden soll. Die Information stammt direkt vom Bundessportwart Michael Eichert:
"Anbei die Übersetzung einer Veröffentlichung der IDSF zur IDSF Kleiderordnung, die natürlich auch für uns in den Startklassen gilt, in welchen die IDSF- leiderordnung bei uns Anwendung findet. Demzufolge ist hautfarbener Stoff bei den Damen nur in den zu bedeckenden Bereichen Brust und Höschenbereich ab Hüfte abwärts verboten. In allen anderen Körperbereichen ist hautfarbener Stoff bei Damen erlaubt. Wir werden dies im nächsten möglichen Tanzspiegel veröffentlichen, TL könnenaber bereits jetzt nach dieser Bestimmung (Erleichlerung der Kleiderordnung)verfahren."
Damit sollten alle Unklarheiten zu diesem Thema beseitig sein.
4. Seit wann ist die Kleiderordnung in Kraft?
Die Diskussion über die neue Kleiderordnung war in den Gremien des DTV seit Anfang 2002 im Gange. Die Veröffentlichung fand dann Ende 2002 statt. Seit diesem Zeitpunkt kann jedem Tänzer die neue Kleiderordnung bekannt sein.
Wenn man sich ein neues Kleid machen läßt, dann sollte man sich vorher mit den Regeln beschäftigen. Die Vereinssportwarte, Landessportwarte oder Landesjugendwarte helfen bei Zweifelfällen gerne weiter. Komischerweise sind die Öffnungen und Erweiterungen gleich nach der Veröffentlichung allen bekannt und diese werden auch sofort genutzt (was auch in Ordnung ist). Nur die Einschränkungen werden meistens überlesen (was den Turnierleitern die Arbeit sehr schwer macht).
5. Wo finde ich die Kleiderordnung
Die aktuelle TSO mit Kleiderordnung des DTV findet man immer hier:
http://tso.turnierprotokoll.de/ . Der obige Absatz ist aber so neu, dass er dort noch nicht eingearbeitet ist.
Viele Grüße
Stefan
« Zuletzt bearbeitet: 03.07.03 um 16:30:36 von Stefan Bartholomae »