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Thema: Auslandstarts ab wann und wo? (Gelesen 1386 mal)
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Nina
Member
 
Offline
Beiträge: 35
TNW Online ist klasse!
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Hallo alle zusammen, durch das Auslandsstartsthema aufmerksam geworden, würde ich nun ganz gerne einmal wissen, ab welchen Klassen unter welchen Voraussetzungen man in welchen Ländern starten kann. Wenn sich damit jemand auskennt, wäre es klasse, wenn ich bald Antworten hier finden könnte und bedanke mich schon einmal im Voraus, bye bye Nina
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rvomheu
Gast
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TSO E Regeln für Aktive 3. Auslandsstarts
3.1
Paare, Formationen und Mannschaften dürfen bei Auslandsstarts nur in den Wettbewerbsarten, Startgruppen, Startklassen, Turnierarten und Turniertänzen teilnehmen, für die sie im DTV zugelassen sind. Ausnahmen bewilligt auf Antrag über den LTV der DTV- Sportwart.
3.2
Auslandsstarts - außer im kleinen Grenzverkehr, d. h. für mit dem Ausland durch das DTV- Präsidium vertraglich vereinbarte Regionen im In- und Ausland - sind anmelde- und genehmigungspflichtig, außer bei Anforderung durch das DTV-Präsidium.
3.3
Auslandsstarts - außer im kleinen Grenzverkehr - können nur genehmigt werden, wenn die Einladung vom oder über den ausländischen Verband sowie an oder über den DTV erfolgte.
3.4
Auslandsstartgenehmigungen werden für Paare der D- bis B-Klassen in den Einzelwettbewerben nur bei Starts in vergleichbaren Startklassen erteilt.
3.5
Anmeldungen müssen durch den Verein über den LTV an die DTV-Geschäftsstelle spätestens 21 Tage (Poststempel) vor dem Start erfolgen.
3.6
Die Genehmigungen für Starts im kleinen Grenzverkehr gelten als erteilt, wenn das Turnier im Wettkampfkalender im DTV-Verbandsorgan veröffentlicht wurde; für alle sonstigen Auslandsstarts Genehmigung durch den DTV-Sportwart.
3.7
Punkte und Plazierungen im kleinen Grenzverkehr sind vom Vereinssportwart einzutragen.
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